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Eine Zutrittskontrollanlage soll Nichtberechtigte fernhalten
und Berechtigte so wenig wie möglich behindern |
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Vorteile einer Zutrittskontrollanlage
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Aufgaben einer Zutrittskontrollzentrale
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| Identifikation |
Identifikation des Benutzers anhand von Code und/oder Identifikationsmitteln |
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| Entscheidung |
Zuordnung der Berechtigungen des Benutzers mit Entscheidung, ob Zutrittswunsch berechtigt ist oder nicht |
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| Steuerung und Überwachung | Ausführen und Überwachung der Steuerbefehle und deren korrekte Beendigung sowie Überwachen des Systemzustandes | ||||||
| Meldung und Speicherung |
Melden von Ereignissen und Speichern oder Übertragung der Ereignisse |
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| Eigenschutz |
Zugriffsschutz, Sabotageschutz und -überwachung |
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Planungshilfe
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| Raumzonenparameter |
Welche Benutzer oder Benutzergruppen dürfen wohin? |
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| Zeitzonenparameter |
Wer darf wann wohin? |
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Weitere Zutrittsbedingungen
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• Zusätzliche PIN-Eingabe
• Biometrische Verifizierung
• Mehr-Personen-Zutrittskontrolle (Vier-Augen-Prinzip)
• Zutrittswiederholkontrolle / Anti-Passback • Arbeitszeiterfassung • Urlaubs- und Feiertagsplanung |
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Meldung und Speicherung |
Melden von Ereignissen und Speichern oder Übertragung der Ereignisse |
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| Eigenschutz |
Zugriffsschutz, Sabotageschutz und -überwachung |
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| Vernetzung |
Die Zutrittskontrollzentrale kann mit anderen Anlagen wie Video-, Einbruch- oder Brandmeldeanlagen zusammenarbeiten. So lassen sich auch berechtigte Zutritte verweigern, wenn die Einbruchmeldeanlage scharfgeschaltet ist. Bei Brand könnten Fluchtwegetüren automatisch geöffnet werden, während Eintrittswünsche an Brandschutztüren abgelehnt werden. Die Zutrittskontrollzentrale darf niemals die Öffnung der Fluchtwegetüren verhindern, sie darf aber melden, dass die Tür unberechtigt geöffnet wurde. Bei Meldungen unzulässiger Zustände durch das Türmanagement kann eine Videokamera zur ersten Beurteilung aufgeschaltet werden. |
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